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Liebing & Giebel

Zuerst zum Rechtsanwalt?

Die Aufgabe des Notars ist es, Ihren Willen zu ermitteln und die entsprechende Urkunde vorzubereiten, ohne dass hierfür besondere Kosten anfallen, da die Beratung im Vorfeld durch die Gebühr der Beurkundung abgegolten wird. Die Anfertigung des Entwurfs durch andere führt nicht zu einer Verminderung der gesetzlich festgelegten Notargebühren. Es empfiehlt sich die Einschaltung einer Rechtsanwalts im Vorfeld, wenn Spezialfragen zu klären sind, wie zum Beispiel die Berechnung der Höhe des Unterhalts oder des Zugewinnausgleichs im Familienrecht, oder nicht mit einer Einigung der Beteiligten in der Vorbereitungsphase zu rechnen ist. Da der Notar keine Beratung in steuerlichen Fragen übernimmt, ist gegebenenfalls zur Vorbereitung einer Beurkundung ein Steuerberater hinzuzuziehen.
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Notare Lars Liebing & Malte Giebel Nördliche Ringstraße 11 91126 Schwabach Tel. +49 09122 9288 - 0

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Die Aufgabe des Notars ist es, Ihren Willen zu ermitteln und die entsprechende Urkunde vorzubereiten, ohne dass hierfür besondere Kosten anfallen, da die Beratung im Vorfeld durch die Gebühr der Beurkundung abgegolten wird. Die Anfertigung des Entwurfs durch andere führt nicht zu einer Verminderung der gesetzlich festgelegten Notargebühren. Es empfiehlt sich die Einschaltung einer Rechtsanwalts im Vorfeld, wenn Spezialfragen zu klären sind, wie zum Beispiel die Berechnung der Höhe des Unterhalts oder des Zugewinnausgleichs im Familienrecht, oder nicht mit einer Einigung der Beteiligten in der Vorbereitungsphase zu rechnen ist. Da der Notar keine Beratung in steuerlichen Fragen übernimmt, ist gegebenenfalls zur Vorbereitung einer Beurkundung ein Steuerberater hinzuzuziehen.
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