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Liebing & Giebel

Wann gehe ich zum Notar?

Die Betreuung durch den Notar ist bei persönlich oder wirtschaftlich folgenreichen Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben, z. B. bei Immobiliengeschäften, Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften oder bei Ehe- und Erbverträgen. Die notarielle Beurkundung wird aber auch dann gewählt, wenn es das Gesetz nicht vorschreibt, z.B. bei der Abfassung wichtiger Verträge oder des Testaments, die einer fachkundigen juristischen Ausarbeitung bedürfen. Der Notar berät und belehrt die Beteiligten und übernimmt die Formulierung von Verträgen. Zu den Aufgaben des Notars gehören neben Beurkundungen auch die Beglaubigungen von Unterschriften. Bei der Beurkundung von Willenserklärungen muss eine Niederschrift über die Verhandlung und die Erklärungen der Beteiligten aufgenommen werden. Allerdings wird nicht die gesamte Erörterung im Gespräch mit dem Notar protokolliert, sondern nur die endgültigen rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen der Vertragsbeteiligten. Für Beurkundungen ist die schriftliche Vorbereitung und die Vorprüfung der für sie maßgeblichen Tatsachen erforderlich. Sie erfolgt daher nur auf Termin, es sei denn, es handelt sich um einen besonderen Eilfall. Beglaubigungen unterscheiden sich von Beurkundungen dadurch, dass der Notar lediglich die Echtheit der Unterschrift des Unterschreibenden oder eines Dokumentes beglaubigt. Er prüft die Personalien desjenigen, der unterschreibt, bzw. die Übereinstimmung der Abschrift mit dem vorgelegten Original. Auch für Beglaubigungen sollte in der Regel vorher ein Termin vereinbart werden. Daneben ist der Notar für weitere Rechtsangelegenheiten zuständig, z.B. die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen.
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Notare Lars Liebing & Malte Giebel Nördliche Ringstraße 11 91126 Schwabach Tel. +49 09122 9288 - 0

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Die Betreuung durch den Notar ist bei persönlich oder wirtschaftlich folgenreichen Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben, z. B. bei Immobiliengeschäften, Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften oder bei Ehe- und Erbverträgen. Die notarielle Beurkundung wird aber auch dann gewählt, wenn es das Gesetz nicht vorschreibt, z.B. bei der Abfassung wichtiger Verträge oder des Testaments, die einer fachkundigen juristischen Ausarbeitung bedürfen. Der Notar berät und belehrt die Beteiligten und übernimmt die Formulierung von Verträgen. Zu den Aufgaben des Notars gehören neben Beurkundungen auch die Beglaubigungen von Unterschriften. Bei der Beurkundung von Willenserklärungen muss eine Niederschrift über die Verhandlung und die Erklärungen der Beteiligten aufgenommen werden. Allerdings wird nicht die gesamte Erörterung im Gespräch mit dem Notar protokolliert, sondern nur die endgültigen rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen der Vertragsbeteiligten. Für Beurkundungen ist die schriftliche Vorbereitung und die Vorprüfung der für sie maßgeblichen Tatsachen erforderlich. Sie erfolgt daher nur auf Termin, es sei denn, es handelt sich um einen besonderen Eilfall. Beglaubigungen unterscheiden sich von Beurkundungen dadurch, dass der Notar lediglich die Echtheit der Unterschrift des Unterschreibenden oder eines Dokumentes beglaubigt. Er prüft die Personalien desjenigen, der unterschreibt, bzw. die Übereinstimmung der Abschrift mit dem vorgelegten Original. Auch für Beglaubigungen sollte in der Regel vorher ein Termin vereinbart werden. Daneben ist der Notar für weitere Rechtsangelegenheiten zuständig, z.B. die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen.
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