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Liebing & Giebel

Handels-, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Das Handels-, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht stellt klare Regeln zur Organisation von Unternehmen auf. Auch hier ist die Mitwirkung eines Notars in vielen Bereichen unerlässlich. So führt bei allen Unternehmensformen, die in das Handelsregister eingetragen werden sollen, der Weg zu uns. Um die angehenden Unternehmer besonders effektiv vor Risiken zu schützen, ist oft sogar der Gründungsvorgang notariell zu beurkunden. Aber auch in anderen Fragen wird der Notar benötigt. Beispielsweise zur Protokollierung von Gesellschafterversammlungen - angefangen von der kleinen Ein-Personen-Gesellschaft bis hin zur Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft. Oder bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen, z.B. um die Unternehmensnachfolge zu regeln. Hier ergeben sich oft enge Verzahnungen zum Erbrecht. Ihr Notar ist kompetenter Ansprechpartner bei: Neugründung von Gesellschaften (GmbH oder Aktiengesellschaft, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) Übertragung von Geschäftsanteilen der GmbH oder Änderung des Gesellschaftsvertrages Gesellschafterversammlung Kauf und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen Änderung der Unternehmensform durch Umwandlung Änderung bei den Vertretungsberechtigten Unternehmensnachfolge Auflösung einer Firma oder eines Unternehmens Registeranmeldungen (z.B. eingetragener Kaufmann/Kauffrau, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH und AG)
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Notare Lars Liebing & Malte Giebel Nördliche Ringstraße 11 91126 Schwabach Tel. +49 09122 9288 - 0

Handels-,

Unternehmens- und

Gesellschaftsrecht

Das Handels-, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht stellt klare Regeln zur Organisation von Unternehmen auf. Auch hier ist die Mitwirkung eines Notars in vielen Bereichen unerlässlich. So führt bei allen Unternehmensformen, die in das Handelsregister eingetragen werden sollen, der Weg zu uns. Um die angehenden Unternehmer besonders effektiv vor Risiken zu schützen, ist oft sogar der Gründungsvorgang notariell zu beurkunden. Aber auch in anderen Fragen wird der Notar benötigt. Beispielsweise zur Protokollierung von Gesellschafterversammlungen - angefangen von der kleinen Ein-Personen-Gesellschaft bis hin zur Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft. Oder bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen, z.B. um die Unternehmensnachfolge zu regeln. Hier ergeben sich oft enge Verzahnungen zum Erbrecht. Ihr Notar ist kompetenter Ansprechpartner bei: Neugründung von Gesellschaften (GmbH oder Aktiengesellschaft, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) Übertragung von Geschäftsanteilen der GmbH oder Änderung des Gesellschaftsvertrages Gesellschafterversammlung Kauf und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen Änderung der Unternehmensform durch Umwandlung Änderung bei den Vertretungsberechtigten Unternehmensnachfolge Auflösung einer Firma oder eines Unternehmens Registeranmeldungen (z.B. eingetragener Kaufmann/Kauffrau, offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, GmbH und AG)
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