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Liebing & Giebel

Immobilien- und Grundstücksrecht

Im beruflichen Alltag der meisten Notare nimmt das Immobilienrecht eine zentrale Rolle ein, da der Weg in das Grundbuch immer über den Notar führt, gleich ob ein Grundstück ganz übertragen oder nur belastet bzw. eine Belastung wieder gelöscht wird. Die rechtlichen Verhältnisse an einem Grundstück sind im Grundbuch verzeichnet sind - einem Register, das von den Grundbuchämtern (Abteilungen der Amtsgerichte) geführt wird. Eintragungen im Grundbuch werden nur aufgrund einer "Öffentlichen Urkunde" vorgenommen. Diese Urkunde als Eintragungsgrundlage wird vom Notar erstellt, wie vor allem Kaufverträge und andere Veräußerungsgeschäfte (z.B. Schenkungen in der Familie), mit denen das Eigentum an Grundstücken, Eigentumswohnungen oder an Erbbaurechten auf andere übertragen wird. In diesen Urkunden wird eine Belastung einer Immobilie bewilligt. Besonders wichtig sind dabei die Grundschulden, mit denen ein bei einer Bank aufgenommenes Darlehen im Grundbuch gesichert werden soll. Wir beraten Sie auf diesem Gebiet und sind insbesondere tätig bei: An- und Verkauf von Immobilien (Wohnung oder Haus) Kauf, Verkauf, Belastung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten Bauträger-Kaufverträgen Aufteilung eines Objektes in Wohnungseigentum Bestellung, Änderung und Aufhebung von Grundpfandrechten (Grundschuld, Hypotheken und andere Grundstücksrechte) Immobilienschenkung / vorweggenommene Erbfolge
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Notare Lars Liebing & Malte Giebel Nördliche Ringstraße 11 91126 Schwabach Tel. +49 09122 9288 - 0

Immobilien- und

Grundstücksrecht

Im beruflichen Alltag der meisten Notare nimmt das Immobilienrecht eine zentrale Rolle ein, da der Weg in das Grundbuch immer über den Notar führt, gleich ob ein Grundstück ganz übertragen oder nur belastet bzw. eine Belastung wieder gelöscht wird. Die rechtlichen Verhältnisse an einem Grundstück sind im Grundbuch verzeichnet sind - einem Register, das von den Grundbuchämtern (Abteilungen der Amtsgerichte) geführt wird. Eintragungen im Grundbuch werden nur aufgrund einer "Öffentlichen Urkunde" vorgenommen. Diese Urkunde als Eintragungsgrundlage wird vom Notar erstellt, wie vor allem Kaufverträge und andere Veräußerungsgeschäfte (z.B. Schenkungen in der Familie), mit denen das Eigentum an Grundstücken, Eigentumswohnungen oder an Erbbaurechten auf andere übertragen wird. In diesen Urkunden wird eine Belastung einer Immobilie bewilligt. Besonders wichtig sind dabei die Grundschulden, mit denen ein bei einer Bank aufgenommenes Darlehen im Grundbuch gesichert werden soll. Wir beraten Sie auf diesem Gebiet und sind insbesondere tätig bei: An- und Verkauf von Immobilien (Wohnung oder Haus) Kauf, Verkauf, Belastung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungseigentum und Erbbaurechten Bauträger-Kaufverträgen Aufteilung eines Objektes in Wohnungseigentum Bestellung, Änderung und Aufhebung von Grundpfandrechten (Grundschuld, Hypotheken und andere Grundstücksrechte) Immobilienschenkung / vorweggenommene Erbfolge
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