Zuständigkeit und Amtsbereich

Ihre Notare für Schwabach, Nürnberg und die Region

Als Notare üben wir ein öffentliches Amt aus und sind an unserem festen Amtssitz in Schwabach für Sie da. Unser offizieller Amtsbereich und Zuständigkeitsbereich erstreckt sich jedoch weit über die Stadtgrenzen hinaus. Dazu gehören neben dem Stadtgebiet Schwabach auch die Gemeinden

  • Wendelstein
  • Schwanstetten
  • Rohr
  • Rednitzhembach
  • Büchenbach
  • Kammerstein

sowie aus dem Süden Nürnbergs die Stadtteile

  • Katzwang
  • Kornburg
  • Reichelsdorfer Keller
  • Worzeldorf

Während der Notar seinen Amtsbereich für auswärtige Beurkundungen nur in wenigen Ausnahmefällen verlassen darf, dürfen Sie sich Ihren Notar unabhängig vom Amtsbereich aussuchen und daher auch dann zu uns kommen, wenn Sie außerhalb des Amtsbereichs wohnen oder das vertragsgegenständliche Objekt nicht in unserem Amtsbereich liegt.

Umfassende rechtliche Betreuung auch für die Region

Wir begleiten Mandanten auch außerhalb unseres Amtsbereichs rechtssicher bei allen notariellen Anliegen – von der vorausschauenden Beratung über die offizielle Beurkundung bis hin zur rechtssicheren Abwicklung. Aufgrund der räumlichen Nähe und unserer regionalen Verankerung sind wir regelmäßig direkte Anlaufstelle für Privatpersonen und Unternehmen auch aus den angrenzenden Gemeinden wie z.B. der gesamten

  • Stadt Nürnberg (über unseren Amtsbereich hinaus insbesondere die südlichen Stadtteile wie Eibach, Mühlhof, Reichelsdorf, Gaulnhofen, Langwasser und Altenfurt)
  • Stadt Stein
  • anderen Gemeinden in der Region.

Der Weg auch aus Nürnberg, Stein und den Gemeinden in der Region zu uns lohnt sich, da wir

  • optimal erreichbar sind: Unsere Kanzleiräume im nordöstlichen Teil der Schwabacher Altstadt liegen direkt an der B 2 und sind aus dem Nürnberger Süden, der Stadt Stein und der Region in wenigen Autominuten einfach zu erreichen.
  • kostenfreie Parkplätze im Hof & barrierefreie Räume haben: Für eine entspannte Anfahrt stehen Ihnen ausreichend kostenfreie Parkmöglichkeiten direkt bei uns im Hof zur Verfügung. Die Zufahrt erfolgt über die Nördliche Mauerstraße (siehe Anfahrt).

Wenn Sie unsicher sind, ob wir Ihr Anliegen betreuen dürfen, dann nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf. Wir prüfen gerne unsere Zuständigkeit für Ihr Anliegen und bereiten alles für Sie vor.