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Liebing & Giebel

Unterschied Notar - Rechtsanwalt

Der Notar ist unparteiischer Betreuer aller Beteiligten und nicht Vertreter einer Partei der Anwalt ist dagegen verpflichtet, einseitig die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen. Der Notar ist nicht nur für eine Seite da, sondern gleichwertig für alle Beteiligten, egal, wer ihm den Auftrag erteilt hat. Er ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und unterliegt keinen Weisungen der Beteiligten, er ist nur dem Recht und Gesetz verpflichtet. Die Wahrnehmung des öffentlichen Amtes unterscheidet den Notar auch von anderen Berufsträgern freier Berufe, da er im Bereich vorsorgender Rechtspflege staatliche Aufgaben der Justizgewährung außerhalb der Gerichtsorganisation erfüllt.
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Notare Lars Liebing & Malte Giebel Nördliche Ringstraße 11 91126 Schwabach Tel. +49 09122 9288 - 0

Unterschied Notar -

Rechtsanwalt

Der Notar ist unparteiischer Betreuer aller Beteiligten und nicht Vertreter einer Partei der Anwalt ist dagegen verpflichtet, einseitig die Interessen seines Mandanten wahrzunehmen. Der Notar ist nicht nur für eine Seite da, sondern gleichwertig für alle Beteiligten, egal, wer ihm den Auftrag erteilt hat. Er ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und unterliegt keinen Weisungen der Beteiligten, er ist nur dem Recht und Gesetz verpflichtet. Die Wahrnehmung des öffentlichen Amtes unterscheidet den Notar auch von anderen Berufsträgern freier Berufe, da er im Bereich vorsorgender Rechtspflege staatliche Aufgaben der Justizgewährung außerhalb der Gerichtsorganisation erfüllt.
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